Schutz vor Cyberangriffen auf vernetzte Maschinenprodukte

Der TÜV-Verband hat die Verabschiedung der EU- Maschinenprodukteverordnung durch das Europäische Parlament begrüßt, sieht aber weiteres Potenzial für deutliche Verbesserungen des Sicherheitsniveaus. „Die Verordnung ist ein längst überfälliger Schritt. Erstmals werden verpflichtende Anforderungen für die Sicherheit vernetzter Geräte, bestimmter Werkzeuge mit beweglichen Elementen, Maschinen und Komponenten in der digitalen Welt geschaffen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Die Sicherheit von Maschinenprodukten umfasst künftig nicht nur den Gesundheitsschutz, sondern auch die digitale Sicherheit und den Schutz vor Cyberangriffen.“ Die Bestimmungen der unmittelbar in allen EU-Ländern geltenden Maschinenverordnung sind nach einer Übergangszeit von 42 Monaten anzuwenden. Sie gilt für verschiedenste Maschinen von Rasenmähern und Kettensägen über Maschinen zum Heben von Personen und Lasten, Pressen bis hin zu Fertigungsanlagen und Robotern mit künstlicher Intelligenz (KI). Auch für leichte Elektrofahrzeuge wie E-Scooter und E-Bikes gelten die Regelungen. Mit Blick auf den zunehmenden Einsatz künstlicher Intelligenz ist eine zügige Verabschiedung der geplanten KI-Verordnung auf EU-Ebene notwendig. „Die KI-Verordnung wird zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Qualität der Trainingsdatensätze, der Robustheit des KI-Systems oder der Transparenz des KI-Einsatzes festlegen, um die Sicherheit KI-basierter Maschinen zu gewährleisten“, sagt Bühler. Der Verabschiedung der neuen Maschinenverordnung ging ein mehrjähriger Verhandlungsprozess zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten voraus. Die neue EU-Verordnung ersetzt die seit 2006 gültige Maschinenrichtlinie. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die voranschreitende Digitalisierung und Vernetzung des Maschinensektors im Internet der Dinge, die zunehmende Verbreitung künstlicher Intelligenz und die zunehmende Automatisierung der Produktion. Die neue Verordnung tritt offiziell in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.

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