Eine VDMA-Umfrage unter rund 400 Mitgliedsunternehmen hat ergeben: Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im Maschinen- und Anlagenbau sind gestiegen. Neun von zehn befragten Unternehmen haben im Jahr 2022 F&E-Aktivitäten durchgeführt. 59 Prozent der Unternehmen verzeichneten im letzten Jahr steigende F&E-Aufwendungen, 35 Prozent stabile und nur sechs Prozent rückläufige.
Auch in 2023 dürften die F&E-Aufwendungen laut Umfrage wieder steigen: 54 Prozent der befragten Unternehmen gehen von einem Plus der F&E-Aufwendungen aus. Und der Bedarf ist da: Denn nur jedes zweite Unternehmen, das keine Abteilung für Forschung und Entwicklung betreibt, hat tatsächlich auch keinen Bedarf. Den anderen Unternehmen fehlt meist das Personal dazu. Das betrifft vor allem Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden.
Doch welche Möglichkeiten der Forschungsförderung gibt es eigentlich für den deutschen Maschinenbau? Am stärksten nachgefragt ist laut VDMA die im Jahr 2020 eingeführte steuerliche Forschungsförderung bzw. Forschungszulage. Unter Nutzern öffentlicher Förderprogramme profitiert bereits jedes zweite Unternehmen von der Förderungsmöglichkeit. Insbesondere bei Unternehmen zwischen 250 und 1.000 Mitarbeitenden ist die Forschungszulage beliebt.
Steuerliche Förderung
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ist Anfang 2020 in Kraft getreten. Es ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für F&E-Aktivitäten von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe, Rechtsform und Branche. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die F&E-Aktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen und überhaupt erst möglich zu machen.
Anders als bei der Projektförderung besteht hier ein Rechtsanspruch auf die Förderung, wenn die nötigen Bedingungen erfüllt sind. Auch Unternehmen jenseits der Gewinnzone – wie z.B. Startups oder Unternehmen in sogenannten Erneuerungs- oder Krisensituationen – können die Zulage beanspruchen. Gefördert werden die eigenbetriebliche Forschung, die Auftragsforschung sowie die Forschung in Kooperation mit einem oder mehreren anderen Unternehmen. Der förderfähige Gesamtbetrag pro Geschäftsjahr und Unternehmen ist auf zwei Millionen Euro begrenzt. Im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes wurde der Betrag zeitlich begrenzt auf jährlich vier Millionen Euro erhöht. Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt eine Million Euro pro Geschäftsjahr.
EU-Förderung
Von 2014 bis 2020 hatte das EU-Förderprogramm Horizont 2020 oder auch Horizon 2020 Bestand. Es vereinte die vorherigen Forschungsrahmenprogramme mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sowie mit den Programmen des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT). Berücksichtigt man den Inflationszuwachs seit 2011, ergibt sich ein Betrag von 79,3 Milliarden Euro, der dem Programm zur Verfügung stand.
Ziel von Horizont 2020 war es u.a., die industrielle und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Dieser Schwerpunkt umfasste die Förderung von Industrie- und Schlüsseltechnologien und den Zugang zu Risikofinanzierungen für kleine und mittlere Unternehmen.
Im Zentrum standen dabei die Unterstützung in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik, Nanotechnik, fortgeschrittene Werkstoffe, fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung, Biotechnik und Weltraumforschung. Horizont 2020 eröffnete neue Zugänge zu Risikokapital, verwaltet von der Europäischen Investitionsbank unter Nutzung des Europäischen Investitionsfonds. Darüber hinaus gab es eine Förderlinie ausschließlich für KMU. Die Unterstützung erfolgte phasenabhängig und umfasste dabei die gesamte Innovationskette von Machbarkeitsstudien über die Förderung von Forschung und Demonstration bis zur Unterstützung der Markteinführung.
Das Nachfolgeprogramm für die Jahre 2021 bis 2027 ist Horizont Europa oder Horizon Europe unter Federführung der Europäischen Kommission. Die primären Ziele von Horizont Europa sind es, die Forschung in Bezug auf den Klimawandel, das Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
Die zu fördernden Maßnahmen sollen neues Wissen generieren, zur Entwicklung von marktreifen neuen Lösungen in der EU beitragen und damit den gesamten Innovationszyklus bis zum Technology Readiness Level 8 (Demonstratoren und Pilotlinien) abdecken. Neben Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sollen Wissenschaftskommunikation, Standardisierung, sozio-ökonomische und Nachhaltigkeitsaspekte sowie die Geschlechtergerechtigkeit eine Rolle spielen. Für die Förderung innerhalb des Programms Horizont Europa steht ein Budget von 53,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Förderung für den Mittelstand
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Durch die ZIM-Förderung soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit gerade von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der freien Berufe, unterstützt werden. Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten, die gemeinsam mit mittelständischen Unternehmen forschen und entwickeln, werden ebenfalls gefördert. Um das Niveau von anwendungsnahem Wissen in möglichst vielen Bereichen anzuheben, ist die Förderung nicht auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen beschränkt.