Digitale Leistungsschalter

So lassen sich Strom- und Energiesteuer senken

Die Belastungen durch energiebezogene Steuern und Abgaben spielen eine immer größere Rolle bei den Kosten eines Unternehmens. Doch der Gesetzgeber hat gerade Unternehmen des produzierenden Gewerbes einige Möglichkeiten zur Reduzierung dieser Abgabenlast eingeräumt. Die Einsparmöglichkeiten sind so groß, dass sich eine Beschäftigung mit der durchaus komplexen Materie auf jeden Fall finanziell lohnen kann.
 Eine genaue Dokumentation des Energieverbrauchs und von Energieeinsparung ermöglicht es erhebliche Steuereinsparungen zu realisieren.
Eine genaue Dokumentation des Energieverbrauchs und von Energieeinsparung ermöglicht es erhebliche Steuereinsparungen zu realisieren.Bild: ©EyeEm/gettyimages.de

Obwohl das Engagement der Unternehmen in Sachen Energieeffizienz in den letzten Jahren zugenommen hat und Energie immer sparsamer genutzt wird, steigen in Deutschland die Belastungen durch energiebezogene Kosten. Ein wesentlicher Grund dafür sind neben steigenden Arbeits-/Grundpreisen die Strom- und Energiesteuer: Heute setzen sich die Stromkosten für die Industrie, trotz Abschaffung der EEG, bis zu 30 Prozent aus besonderen Umlagen sowie Steuern und Abgaben zusammen. Daher wird es für Unternehmen immer wichtiger, die vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten zur Entlastung bei der Strom- und Energiesteuer voll auszunutzen.

 Die neuen digitalen Leistungsschalter NZM messen die Energie ganz präzise. Eine Voraussetzung, um auch kleine Reduzierungen im Energieverbrauch zu dokumentieren.
Die neuen digitalen Leistungsschalter NZM messen die Energie ganz präzise. Eine Voraussetzung, um auch kleine Reduzierungen im Energieverbrauch zu dokumentieren. Bild: Eaton Industries GmbH

Voraussetzung ist ein Energiemanagementsystem

Wichtigste Voraussetzung für einige dieser Entlastungen ist die Einführung eines zertifizierten (oder alternativen) Energiemanagementsystems (EnMS), das wiederum technische Erfordernisse wie insbesondere die Notwendigkeit zur Installation von Mess- oder Zähleinrichtungen mit sich bringt. In den meisten Fällen ist ein EnMS nach DIN/ISO50001 vorgeschrieben. Einzige Ausnahme sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro (KMU-Definition). Sie können alternative Energie- und Umweltmanagementsysteme betreiben, die den Anforderungen der DIN/EN16247-1 entsprechen müssen.

Erfassung des wesentlichen Energieeinsatzes

Basis jedes Energiemanagementsystems ist die Erfassung des wesentlichen Energieverbrauchs. Dabei kann er regelmäßig anhand von Messwerten festgestellt werden – aber auch durch theoretische/rechnerische Ansätze oder eine Kombination von Messwerten und theoretischem Ansatz. Nur so lassen sich Energieeffizienz-Maßnahmen planen und der Erfolg durchgeführter Maßnahmen belegen. Für eine erste Bestandsaufnahme der Energieverbräuche ist die Abschätzung des Verbrauches zwar häufig eine praktikable Lösung, zum Beispiel bei Produktionsstätten mit einem älteren Maschinenpark. Doch der Aufwand für den Nachweis der Einsparung durch Abschätzung steigt deutlich, wenn zum Beispiel der Nachweis der Einsparungen durch stark schwankende Produktionskapazitäten erschwert wird, oder die Einsparungen durch viele kleinere und voneinander unabhängige Maßnahmen erzielt werden sollen. In solchen Fällen spielen die automatisierte Erfassung und zentrale Protokollierung der Energiewerte ihre Vorteile aus. Denn die erfassten Werte können direkt mit den übrigen Einflussfaktoren ins Verhältnis gesetzt und kontinuierlich abgeglichen werden. Die Installation der dafür erforderlichen Messeinrichtungen amortisiert sich häufig bereits nach kurzer Zeit, da die Wirksamkeit jeder Maßnahme einfach überprüft, die Wirksamkeit auch kleinerer Maßnahmen nachgewiesen und der Energieverbrauch in Relation zu anderen Messgrößen wie zum Beispiel Temperatur oder Produktionskapazität gesetzt werden kann. Nicht zuletzt wird der Aufwand für die Dokumentation der Einsparung deutlich vereinfacht.

Die Anzahl der Messpunkte hängt von der Strategie zur Erreichung von Einsparungen ab. Sollen Ziele innerhalb von Maschinengruppen oder Fertigungsstraßen erzielt werden, würde man die Werte der gesamten Gruppe messen. Werden Maßnahmen auf Maschinenebene definiert, sollten Messeinrichtungen bis zur einzelnen Maschine installiert werden. Gerade bei der Nachrüstung von Messeinrichtung in bestehende Maschinen, Anlagen oder Energieverteilungsschränke stellt sich oft die Frage der Machbarkeit bzw. des Aufwandes. Eine Alternative zur aufwändigen Nach- bzw. Ausrüstung einer Anlage mit separaten Messgeräten ist die Nutzung moderner Leistungsschalter: Sie gehören zu den zentralen Komponenten von Schaltanlagen sowie Maschinen und spielen eine wichtige Rolle als Überstrom-Schutzgeräte für Niederspannungsnetze. Sie schützen damit Anlagen und Maschinen, vor allem aber auch Personen vor den Folgen eines Kurzschlusses oder eines Störlichtbogens. @Überschrift_BumFisch:Einfacher Messen durch digitale Leistungsschalter

Während klassische Leistungsschalter Überlast und Kurzschluss über thermomagnetische Auslöseeinheiten detektieren, verfügen Geräte der neusten Generation wie der Leistungsschalter NZM von Eaton über elektronische Auslösesysteme. Die Elektronik bietet auch im Hinblick auf das Energiemanagement Vorteile: Denn über sie können Leistungsschalter Strom und Spannung messen, woraus sich dann Leistung und Energieverbrauch errechnen lassen. Ausgerüstet mit einer Kommunikationsschnittstelle, stellen sie damit wichtige Informationen für ein Energiemanagementsystem zur Verfügung. So ist in die High-end-Varianten PX und PMX der digitalen NZM-Leistungsschalter eine Funktion zur Energiemessung integriert. Strom und Spannung lassen sich mit einer Messungenauigkeit von 0,5 Prozent messen. Damit entsprechen die daraus errechneten Werte für Leistung und Energie der Klasse 1 nach der IEC61557-12, wie sie laut der Norm auch für Strommessgeräte gilt.

Lastmanagement inklusive

Über die Messfunktionen des NZM lässt sich auch der Leistungsbedarf – also die gesamte über einen bestimmten Zeitraum abgerufene elektrische Leistung – eines Bereichs, einer Maschine oder Anlage ermitteln. Dies dient als Basis für ein Lastmanagement und damit für eine Reduzierung der Spitzenlast. Dabei können über die integrierten Relais des NZM auch gleich nachgeschaltete Verbraucher automatisiert oder manuell abgeschaltet werden.

Energieverbrauchsdaten kommunizieren

Der Leistungsschalter ist zudem in der Lage, alle Daten über den integrierten Modbus oder ein Profibus- bzw. Ethernet-Modul zu kommunizieren. Die ermittelten Energieverbrauchsdaten können so komfortabel an eine Leitstelle bzw. zur Weiterverarbeitung in Cloud- oder Edge-Systeme übertragen werden. So lassen sich alle Messdaten auch problemlos speichern und dokumentieren; die für Steuerentlastungen erforderlichen Nachweise sind damit einfach zu erbringen.

Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen

Derart ausgestattet können insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes verschiedene Möglichkeiten zur Steuerentlastung in Anspruch nehmen und damit die Belastung durch Energiekosten signifikant reduzieren. Je nach Tätigkeit ist sogar eine vollständige Entlastung von der Steuer auf die eingesetzte Energie möglich. Bei der Strom- und Energiesteuer gibt es im Wesentlichen folgende Entlastungsmöglichkeiten: Zum einen die allgemeine Entlastung für das produzierende Gewerbe gemäß §9b StromStG und §54 EnergieStG. Die zweite Möglichkeit sind spezielle Entlastungen für energieintensive Prozesse und Verfahren gem. §9a StromStG und §51 EnergieStG. Drittens kann ein Spitzenausgleich gemäß §10 StromStG und §55 EnergieStG geltend gemacht werden. Auch soweit eine Entlastung für besonders energieintensive Prozesse nicht in Betracht kommt, können Unternehmen des produzierenden Gewerbes die Stromsteuerbelastung von derzeit 20,50€ pro MWh um 5,13€ pro MWh und damit um rund 25 Prozent reduzieren.

Die Entlastung findet grundsätzlich für jegliche Entnahme Anwendung, unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Unternehmens, für die der Strom entnommen wurde. Nicht entlastungsfähig sind Strommengen, die zu eigenbetrieblichen Zwecken zur Erzeugung von Nutzenergie (Licht, Wärme, Kälte, Druckluft oder mechanischer Energie) entnommen werden, soweit diese Erzeugnisse letztlich von Unternehmen genutzt werden, die nicht dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen sind.

Steuern reduzieren

Welchen Umfang die möglichen Entlastungen annehmen können, zeigt ein Beispiel: Die Berechnungen finden dabei auf der Grundlage eines exemplarischen Unternehmens des produzierenden Gewerbes mit folgenden Ausgangsgrößen im Antragsjahr 2021 statt: Stromverbrauch von 10.000MWh, davon 3.500MWh zur Wärmerzeugung bei Produktionsprozessen, daneben 9.500MWh Erdgas für Produktionsprozesse und 3.000MWh Erdgas zum Heizen des Gebäudes. Werden von dem Unternehmen alle Entlastungsmöglichkeiten ausgenutzt, kann so die anfängliche steuerliche Belastung von 273.750€ auf 92.076,75€ gesenkt werden. Die verbleibende definitive Belastung unter Beachtung der fiktiven Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung liegt sogar nur bei 9.818,69€.

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