Wie die Internetseite maschinenrichtlinie.de am 21. September vermeldete, ist die ausnahmsweise Verlängerung der Vermutungswirkung für die EN954-1 noch keine ausgemachte Sache. Trotz ihrer Ende des Jahres auslaufenden Konformitätsvermutung und der Tatsache, dass sie auch nicht mehr im EU-Amtsblatt C 214/1 vom 8. September aufgeführt wird, gab es in den vergangenen Tagen vermehrt Meldungen, dass sie nach einem Beschluss der EU-Kommission für weitere drei Jahre verlängert werden soll. Dabei scheint es sich jedoch um ein Missverständnis zu handeln: Wie inzwischen auch unter vdma.org in einer Meldung vom 25. September zu lesen ist, liegt noch keine Entscheidung seitens der Europäischen Kommission vor. Eine Verlängerung bis Dezember 2012 hatte CEN angefragt. Aufgrund der Komplexität der damit verbundenen Zusammenhänge wolle die Europäische Kommission jedoch vorher Experten befragen und auch die Stellungnahme des Europäischen Maschinenausschusses am 7./8. Dezember 2009 einholen. Nach wie vor löst die EN954-1 die Konformitätsvermutung mit der Maschinenrichtlinie 98/37/EG nur noch bis zu deren Ablauf am 28.12.2009 aus. Für die neue Maschinenrichtlinie löst dann nur noch die EN ISO13849-1 die Konformitätsvermutung aus. Dies ist der Stand zum Redaktionsschluss. Sich auf eine Verlängerung der Vermutungwirkung zu verlassen, ist also mit dem Risiko verbunden, dass die EN954-1 nicht wieder gelistet wird.
Neuer Schrittmotor mit UL/CSA-Zertifizierung
Nanotec erweitert seine Produktpalette um den Hightorque-Schrittmotor ASA5618.