Zusammenfassung
Die neue Norm schafft zwischen Anwender und Hersteller der Schalt- oder Steuerungsanlage eine klare Abgrenzung des Leistungsversprechens, das durch die Beauftragung zwischen Anwender und Hersteller vereinbart wurde. Somit ist für beide Parteien die Erfüllung des Leistungsversprechens darstellbar bzw. bewertbar. Die Aufwendungen, die aus der Anwendung der Norm entstehen, unterscheiden sich nicht wesentlich von den Aufwendungen, die man früher für eine PTSK-Anlage machen musste. Das Berechnungsverfahren bis 1.600A für die Erwärmung ist genau das gleiche. Somit wurde für Anlagen bis 630A das Verfahren gegenüber früher erleichtert. Die neue Norm DIN EN61439 führt den Hersteller in einer strukturierten Weise zu dem erforderlichen Nachweis. Der Hersteller, der die Norm korrekt anwendet, kann definitiv nachweisen, dass sein hergestelltes Produkt sicher und zuverlässig betrieben werden kann.