Normgerechter Anlagenbau:

Schalt- und Steuerungsanlagen nach DIN EN61439

Für den Schalt- und Steuerungsanlagenbau sind ab dem 1. November 2014 nur noch die DIN EN61439-2 und DIN EN61439-1 gültig. Darunter fallen alle elektrischen Schalt- und Steuerungsanlagen sowie Energieverteiler im Hochstrombereich sowie Schalt- und Steuerungsanlagen für den Betrieb von Maschinen oder Anlagen. Das Ziel ist, Anlagen zuverlässiger und sicherer zu machen und die zulässigen Bemessungsdaten eines jeden Stromkreises einer Anlage eindeutig darzustellen.

Derzeit gibt es drei gültige und anwendbare Normenfassungen für den Bereich von Niederspannungsschaltgerätekombinationen. Die DIN EN61439-1 und Teil 2, die im Juni 2012 als Ausgabe 2 erschienen sind und derzeit den aktuellen Stand darstellen. Des Weiteren gibt es die DIN EN61439-1 und Teil 2 mit dem Ausgabestand 1 von Juni 2010. Diese Ausgabe 1 wird zum 23. September 2014 zurückgezogen. Und es gibt die aus 1993 stammende DIN EN60439-1 mit der letzten Überarbeitung im Jahr 2005, die aber zum 1. November 2014 zurückgezogen wird. Ab November 2014 ist nur noch die DIN EN61439-1 und Teil 2 in der Ausgabeversion 2 für die Herstellung von Niederspannungsschaltgerätekombinationen gültig.

Umfangreiche Nachweise nötig

Die neue Norm führt anstelle der alten Bezeichnungen TSK und PTSK und der Typprüfberichte zur Bestätigung der Einhaltung der Normvorgaben den Bauartnachweis ein. Zur Bestätigung des korrekt durchgeführten Aufbaus und zum Ausschluss von Materialfehlern ist anstelle der Stückprüfung ein Stücknachweis für jede hergestellte Schaltgerätekombination zu erstellen. Der Bauartnachweis ist nur für das Referenzsystem zu erstellen und kann durch Prüfung, Begutachtung oder durch einen strukturierten Vergleich zu einer geprüften Referenz erbracht werden. Der Bauartnachweis setzt sich aus 13 Einzelnachweisen zusammen. Einige dieser Nachweise bestätigen das Zusammenspiel verschiedener Komponenten einer Schaltanlage. Z.B. ist der Nachweis der Kurzschlussfestigkeit ein Nachweis, in dem das Schutzleitersystem in der Schaltanlage geprüft wird. Ein Nachweis nur mit der Schutzleiterschiene ist nicht ausreichend für diesen Nachweis. Auch die Übertragung einer Prüfung auf andere Fabrikate ist nicht möglich. Der Nachweis für die Kurzschlussfestigkeit eines Sammelschienensystems einschließlich der mechanischen Befestigungskonstruktion kann nur in einem Schranksystem erbracht werden. Gerade im Kurzschlussfall ist der Einfluss von magnetischen Feldern auf das Gehäuse und die Konstruktionselemente groß und kann zu Beschädigungen der gesamten Konstruktion führen. Dieser Einfluss, insbesondere bei hohen Kurzschlussströmen, kann nur bei einer Prüfung festgestellt werden.

Hilfe bei Bauartennachweisen

Können Schalt- und Steuerungsanlagen mit einem Baukastensystem mit Bauartnachweis wie Ri4Power gefertigt werden, so steht dem Hersteller der Bauartnachweis des ursprünglichen Herstellers zur Nachweisführung zur Verfügung. Allerdings sind viele Schalt- und Steuerungsanlagen gerade für den Betrieb von Maschinen und Prozessen in der Ausführung und der Zusammenstellung so individuell, dass ein Baukastensystem nicht zur Anwendung kommt. Auch für diese individuellen Anlagen ist ein Bauartnachweis erforderlich, sollen die Anforderungen für ein Konformitätsbewertungsverfahren und die weiteren gesetzlichen Forderungen erfüllt werden. Einige Nachweise lassen sich einfach erfüllen und belegen, wenn die Systemtechnik von Rittal zum Einsatz kommt. Die Einzel-nachweise für die mechanische Festigkeit von Werkstoffen sind für die Komponenten durch Rittal selbst bereits nachgewiesen worden und stehen den Schaltanlagenherstellern für deren Bauartnachweis zur Verfügung, ebenso die Nachweise für Schutzart, Luft- und Kriechstrecken sowie die Nachweise für die Funktion der Schutzleiterkreise. Die Nachweise für den Einbau von Betriebsmitteln, für die innere Verdrahtung und für die Anschlüsse von außen ankommender Leitungen und Kabel können nur durch den Hersteller der Schalt- und Steuerungsanlagen erbracht werden. Dafür gibt es vorbereitete Checklisten, die den Herstellern bei der Nachweisführung eine Richtschnur geben und somit die Nachweis-erstellung vereinfachen. Die Isolationseigenschaften müssen durch eine Prüfung der betriebsfrequenten Spannungsfestigkeit durch den Hersteller der Schaltanlage nachgewiesen werden. Den Nachweis der Stoßspannungsfestigkeit kann durch die Prüfung der Systemtechnik in Schränken von Rittal übernommen werden. Der Nachweis für die Kurzschlussfestigkeit kann durch die Anwendung der Systemprodukte für die Stromverteilung von Rittal übernommen werden, dass diese alle durch Prüfung in Schränken des Herstellers nachgewiesen sind. Der Nachweis für die Elektromagnetische Verträglichkeit lässt sich relativ einfach durchführen, wenn die EMV-relevanten Geräte entsprechend der Vorgaben der Hersteller eingebaut und verwendet werden. Damit entfallen dann aufwändige Prüfungen. Der Nachweis der mechanischen Funktion ist nur erforderlich, wenn die Schalt- und Steuerungsanlage über besondere mechanische Funktionen verfügt. Die mechanische Funktion von Geräten, wie z.B. die Einschubfunktion eines Leistungsschalters, ist nicht zu prüfen, da diese Funktion über das Gerät bereits vom Gerätehersteller nachgewiesen wurde.

Erwärmungsnachweis mithilfe von Referenzen

Der Nachweis für Erwärmung ist aufgrund der Individualität der Anlagen ebenso durch den Hersteller zu erbringen. Er ist vermutlich der aufwändigste, wenn man diesen ohne weitere Hilfsmittel erbringen soll. Wird eine Schaltanlage mit mehr als 1.600A versorgt, so stehen als Nachweismethoden nur Prüfungen oder Ableitungsverfahren von geprüften Referenzen zur Verfügung. In diesem Fall ist es ratsam, auf ein geprüftes Baukastensystem wie Ri4Power zurückzugreifen, es sei denn man möchte die Kosten für eine Prüfung der zu erstellenden Anlage investieren. Wird die Schalt- oder Steuerungsanlage mit einem Strom von bis zu 1.600A versorgt, stehen zusätzlich zwei Berechnungsverfahren zur Nachweisführung zur Verfügung.

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Rittal GmbH & Co. KG
http://www.rittal.de

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