Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen

Testen ist nicht gleich Prüfen

Maschinen- und Anlagenbauer sowie Fertigungs- und Betriebsleiter schätzen die Vorzüge von Lichtvorhängen, Laserscannern und anderen berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen. Doch für verlässliche Sicherheit müssen die Systeme auch umfassend kontrolliert und geprüft werden. Dabei sind verschiedene Anforderungen und Fristen zu berücksichtigen.

Nur von Fachleuten prüfen lassen

Für die verlässliche Funktion und eine reibungslose Prüfung sind die Hersteller gefordert, die Systeme korrekt auszulegen und relevante Konstruktionsnormen einzuhalten. Betreiber sollten sich die ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme vom Hersteller oder einer befähigten Person bestätigen lassen. Für die wiederkehrenden Prüfungen sind sie selbst verantwortlich. Die Anforderungen sind abhängig von der Auslegung der BWS. Die TRBS 1203 fordert zudem besondere Qualifikationen der Prüfer. Für Unternehmen lohnt es mitunter nicht, diese intern aufzubauen. Viele beauftragen daher die Hersteller der BWS. Prüfgesellschaften wie TÜV Süd verfügen über unabhängige Expertise und unterstützen Unternehmen bei allen Fragen zu Prüfungen und Funktionstests.

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