Safety und Industrial Security

NIS 2 und neue Maschinenverordung: Produzierende Unternehmen in der Pflicht

Ziel der Industrial Security ist es, die Verfügbarkeit von Maschinen und Anlagen, sowie die Integrität und Vertraulichkeit von maschinellen Daten und Prozessen zu gewährleisten. Neben den wirtschaftlichen Aspekten spielen die normativen Vorgaben eine immer größere Rolle. Was bedeutet das für Unternehmen, Maschinen und Produkte?

Security über den kompletten Produkt-Lebenszyklus

Neben Betrachtung des Unternehmens und der Maschinen ist es unbedingt erforderlich, auch Security-Maßnahmen direkt in den Geräten (wie etwa Steuerungen) zu implementieren. Im September 2022 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, die die Cybersicherheit von Produkten erhöhen soll. Dieser Cyber Resilience Act (CRA) richtet sich an Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen (Hard- und Software), die in der Lage sind, mit anderen Produkten zu kommunizieren. Betroffen sind Produkte sowohl aus dem B2C-Bereich, wie Smartphones oder Staubsaugerroboter, als auch aus dem B2B-Bereich, wie Steuerungen und Sensoren, aber auch reine Softwareprodukte wie Betriebssysteme.

 Ein Zugangsberechtigungssystem wie PITreader von Pilz ist 
ein passender Produkt-Baustein für Safety und Security.
Ein Zugangsberechtigungssystem wie PITreader von Pilz ist ein passender Produkt-Baustein für Safety und Security.Bild: ©Westend61/gettyimages.de / Pilz GmbH & Co. KG

Wie groß die Auswirkungen des CRA tatsächlich sein werden, hängt davon ab, welche Kriterien am Ende für die Einstufung der Produkte angelegt werden. Laut CRA dürfen nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden, die ein angemessenes Cybersicherheitsniveau gewährleisten – und zwar über den gesamten Lebenszyklus. Security beginnt also in der Produkt-Entwicklung. Seit einigen Jahren richtet Pilz seine Entwicklungsprozesse daher auch an der IEC62443-4-1 ‚Security for industrial automation and control systems – Part 4-1: Secure product development lifecycle requirements‘ aus und entwickelte beispielsweise die SecurityBridge nachweislich ’secure‘.

Security ist jetzt gesetzliche Vorgabe!

Pilz ist überzeugt, dass nur eine ganzheitliche Betrachtung von Safety und Security einen Schutz von Mensch und Maschine gewährleisten kann. Ob und in welcher Tiefe sich ein Unternehmen mit Security auseinandersetzen will, ist nicht länger Ermessenssache. Inzwischen ist es eine gesetzliche Vorgabe! Im Maschinenbau ist Security in Form von Industrial Security nicht allein Aufgabe der IT, sondern integraler Bestandteil der Konzeption und Konstruktion. Security im Nachhinein zu implementieren ist immer aufwändig und bedeutet meist Einbußen bei Anwenderfreundlichkeit, Funktionalität und Produktivität.

Die neue Maschinenverordnung
Im Rahmen der funktionalen Sicherheit von Maschinen kommt der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine besondere Bedeutung zu. Im vergangenen Juni neu als Maschinenverordnung veröffentlicht, wurden die Vorgaben auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Im Unterschied zur Maschinenrichtlinie nimmt die Maschinenverordnung unter anderem das Schutzziel Security mit auf als ‚protection against corruption‘. Security-Vorfälle dürfen die Sicherheitsfunktionen der Maschine nicht beeinträchtigen.

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