Veränderungen von Schutzeinrichtungen sind im Alltag gang und gäbe. Manche werden als störend empfunden und so kann es passieren, dass sie auf kurzem Dienstweg zwischen Bediener und Instandhaltung angepasst werden. Im Schadensfall ist das für Unternehmen mit gravierenden Folgen verbunden: Änderungen an Schutzeinrichtungen haben Folgen für die Sicherheit einer Maschine. Sie dürfen nicht spontan vorgenommen werden, sondern erfordern Planung und natürlich eine Dokumentation. Im Schadensfall muss auch der Hersteller einer Maschine nachweisen können, welche Einrichtungen eingebaut waren. Der Betreiber muss sich bei einer Änderung also Gedanken machen, welche Schutzeinrichtungen überhaupt in Frage kommen und eine Risikobetrachtung durchführen. Dem schließt sich eine Wirksamkeitsprüfung an. Die Nachlaufzeit der Maschine muss berechnet werden und bei Schutzeinrichtungen, die die funktionale Sicherheit betreffen, das Performance Level bestätigt werden. Dieses ergibt sich aus der Risikobeurteilung und wird in der Praxis durch eine Berechnung bestätigt. Zudem ist eine Anpassung der Risikobewertung notwendig.
Fazit
Bei allen Projekten – Neubauten wie Umbauten – sollten Maschinenbauer neben ihrem Erfahrungsschatz auf genaue Kenntnisse der Normen und damit den aktuellen Stand der Technik setzen. Sie beinhalten die erforderliche Umsetzung von Schutzeinrichtungen im Detail. Die beste Lösung für die Praxis kann dann in enger Abstimmung mit dem Kunden entwickelt werden.