Neue Maschinenverordnung EU 2023/1230 in Kraft

Cybersicherheit auf Maschinenebene

Die wesentlichste Veränderung der neuen Maschinenverordnung EU 2023/1230, die am 19.07.2023 in Kraft trat, ist, dass sich Maschinenhersteller in Zukunft nicht nur mit der funktionalen Sicherheit (Safety) ihrer Maschinen, sondern auch mit dem Schutz der Sicherheitseinrichtungen vor Manipulationen (Security) befassen müssen. Ein glücklicher Umstand für die Maschinenbauer ist, dass es bereits jetzt Produkte auf dem Markt gibt, die sie bei ihrer neuen Aufgabe unterstützen.
 Die neuen Maschinenverordnung EU 2023/1230 ist europäisches Gesetz und ihre Anwendung damit in allen EU-Mitgliedsstaaten vorgeschrieben.
Die neuen Maschinenverordnung EU 2023/1230 ist europäisches Gesetz und ihre Anwendung damit in allen EU-Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Bild: ©Beautrium/shutterstock.com

Mit dem Aufkommen von Entwicklungen wie Cyber-Security oder künstlicher Intelligenz wird das Thema Maschinensicherheit für die Hersteller in Zukunft noch größere Herausforderungen mit sich bringen als bisher. Diesen will man mit der neuen Maschinenverordnung EU 2023/1230 begegnen. Hauptgrund für ihre Einführung ist die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik. Sie soll die neuen Anforderungen der Digitalisierung, funktionalen Sicherheit und selbstlernenden Systemen sowie der Cybersicherheit berücksichtigen. Daneben wurden die Inhalte der Maschinenverordnung an den sog. ‚Blue Guide‘ (Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022) angepasst. Auch die Liste der Maschinenrichtlinie für Maschinen mit besonderen Konformitätsbewertungsverfahren wird in diesem Zuge aktualisiert.

Wer ist von der neuen Maschinenverordnung betroffen?

Die Maschinenverordnung gilt für alle Unternehmen, die bestimmte Produkte herstellen, in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen. Hierzu gehören folgende Maschinenprodukte:

  • Maschinen,
  • auswechselbare Ausrüstungen,
  • Sicherheitskomponenten,
  • Lastaufnahmemittel,
  • Ketten, Seile, Schlingen und Gurte,
  • abnehmbare mechanische Kraftübertragungseinrichtungen,
  • unvollständige Maschinen.

Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar für sämtliche Wirtschaftsbeteiligten aller Mitgliedsstaaten. Ab der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (29.06.2023) gilt für die Maschinenbauer noch eine Übergangsfrist von 42 Monaten zur Anpassung ihrer internen und externen Prozesse an die neue Verordnung.

Maschinensicherheit: Risiken minimieren

Durch die fortlaufende Entwicklung in der Digitalisierung treten auch immer wieder neue Risiken für die Maschinensicherheit auf, die die Maschinenrichtlinie bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Daher soll die neue EU-Maschinenverordnung insbesondere folgende Sicherheitsrisiken minimieren:

  • Mensch-Roboter-Zusammenarbeit (kollaborative Roboter – Cobots),
  • mit dem Internet verbundene Maschinen,
  • Auswirkungen von Software-Updates,
  • autonome Maschinen und Fernüberwachungsstationen.

Des Weiteren soll die neue Maschinenverordnung den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Hersteller verringern, indem sie z.B. digitale Formate für die Betriebsanleitung ermöglicht. Durch die einheitlichen und EU-weit verbindlichen Regelungen soll zudem die Rechtssicherheit für Unternehmen steigen.

Neue Anforderungen bis 2024/2025 umsetzen

Welche neuen Vorgaben kommen aber jetzt auf die Maschinenhersteller zu und wie lange haben sie Zeit, ihre internen Prozesse entsprechend anzupassen? Die Verordnung (EU) 2019/1781 zur Änderung der Maschinenverordnung enthält verschiedene neue Anforderungen, die bis 2025 umgesetzt werden müssen, wobei einige bereits 2024 umgesetzt sein müssen. Hier sind einige der wichtigsten Punkte:

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