Die EU-Verordnung 640/2009 sieht einen Stufenplan für die Steigerung der Energieeffizienz von neu eingesetzten Elektromotoren vor. Mit der Folgestudie (EU) 2019/1781 wird der Plan nun um zwei Stufen ergänzt, die bis ins Jahr 2023 reichen. Sie erweitert die aktuelle Verordnung hinsichtlich der Leistungsbereiche sowie der Typen von Elektromotoren. Zudem werden deren Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erhöht.
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