\“Die Europäische Kommission (EC) plant die Verschärfung der Verordnung 640/2009 vom 22.Juli 2009 praktisch ohne Übergangsfrist. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass einige Anwender die Ausnahmeregelung auch nutzen, um weniger effiziente Motoren in Standard Anwendungen zu platzieren. Aus diesem Grund wendet die EC bei diesem Amendment 640/2009 ein Schnellverfahren an um \’Korrekturen\‘ in kurzer Zeit durchzuführen.
Bisher sind von der Ökodesign-Richtlinie Motoren ausgenommen, die beispielsweise für den Gebrauch in Höhen von über 1.000m (über NN), bei einer Umgebungstemperatur von über 40 oder unter -15°C vorgesehen sind. Nach den Plänen der EC sollen die Grenzwerte auf 4.000m Höhe, 60 bzw. -30°C verschärft werden.
Der ZVEI befürwortet das Vorhaben der EC, da zu viele Ausnahmen der eigentlichen Idee der Ökodesign-Richtlinie, nämlich den Energieverbrauch zu reduzieren entgegenwirken. Jedoch fordern wir eine ausreichende Übergangszeit. Es werden technische Anforderungen verändert, die Bestandteil von technischen Spezifikationen in Maschinen sind und für die die Ausnahmen ja mal beschlossen wurden. Das sind Beispielsweise Druckmaschinen in denen Motoren in einer Umgebungstemperatur von mehr als 40°C arbeiten.
Ist die Verordnung wirksam, so müssen von heute auf morgen für den Einsatz eines neuen Motors der Energieeffizienzklasse IE2 oder IE3 konstruktive Veränderungen an einer Maschine ausgeführt werden. Das gilt auch für Ersatzmotoren in bestehenden Anlagen. Ist das Amendment im Amtsblatt publiziert, so ist es nach heutigem Stand 20 Tage später wirksam und anzuwenden, und jeder in Europa neu in den Verkehr gebrachte Elektromotor muss dann der Verordnung entsprechen. Nur Ersatzteile, die bereits beim Anwender sind (in den Verkehr gebracht wurden), dürfen verwendet werden. Die Folge sind lange Stillstandszeiten und hohe Kosten.
Der ZVEI informiert den Markt und vertritt gemeinsam mit dem Europäischen Branchenverband CEMEP (Comité Européen de Constructeurs de Machines Electriques et d\’Electronique de Puissance) die Position – ja zu Einschränkung der Ausnahmeregelung aber mit einer ausreichenden Übergangsfrist – gegenüber der EC und dem Bundeswirtschaftsministerium. Eine Entscheidung steht noch aus.\“