Neue Niederspannungsrichtlinie

Am 29. März wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU veröffentlicht. Da an der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG eine ganze Reihe an Änderungen vorgenommen werden musste, um sie an die Regeln des Legislative Framework anzupassen, haben Europäisches Parlament und Europäischer Rat die Veröffentlichung einer Neufassung beschlossen. Unter anderem wurden folgende Änderungen für Hersteller und Inverkehrbringer vorgenommen: Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden, sind nun von der Niederspannungsrichtlinie ausgenommen. (Anhang II) Die Sicherheitsziele wurden auf Haustiere ausgeweitet. (Anhang I) Nach Anhang III müssen die technischen Unterlagen nun eine Risikoanalyse und -bewertung beinhalten. Für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler ergeben sich nach dem neu hinzugekommenen Kapitel 2 erweiterte Pflichten. Mit Blick auf die Rückverfolgbarkeit werden für alle Akteure schärfere Regelungen aufgeführt. So müssen elektrische Betriebsmittel neben Namen und Anschrift des Herstellers auch eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer tragen, damit sie den technischen Unterlagen zugeordnet werden können. Beim Import müssen auch Name und Anschrift des Importeurs genannt werden. Die Anforderungen an das Konformitätsbewertungsverfahren wurden präzisiert. Zuerst sollen harmonisierte Normen, die im Amtsblatt veröffentlicht wurden, herangezogen werden, ersatzweise Sicherheitsanforderungen der IEC-Normen und wenn für das entsprechende Produkt keine IEC-Normen verfügbar sind, können geeignete nationale Normen verwendet werden. Die neue Niederspannungsrichtlinie muss ab dem 20. April 2016 angewendet werden. Bis dahin dürfen elektrische Betriebsgeräte in den Verkehr gebracht werden, die noch der Richtlinie 2006/95/EG entsprechen.

VDE Verband der Elektrotechnik
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