Die Norm beschreibt die Auswahl und den Einsatz von Verriegelungseinrichtungen/Verriegelungen mit und ohne Zuhaltung an Schutztüren, Schutzabdeckungen und anderen beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen. Mit Verriegelungseinrichtungen sind Sicherheitsschalter gemeint, die an Schutztüren angebaut sind und beim Öffnen der Tür für ein sicheres Abschalten einer Maschine oder Anlage sorgen. Verriegelungseinrichtungen mit Zuhaltung (Zuhaltungen) geben den Zugang erst dann frei, wenn das Verletzungsrisiko beseitigt ist, beispielsweise bei Gefahr durch nachlaufende Maschinenbewegungen. Die Norm gibt sehr viele Hinweise speziell auch zur Auswahl einer geeigneten Verriegelungseinrichtung. Sie lässt sich in einem Ablaufdiagramm, wie unten zu sehen, sehr gut zusammenfassen. Die Norm definiert den Begriff verriegelte trennende Schutzeinrichtung. Hierzu gehören die bewegliche trennende Schutzeinrichtung und die Verriegelungseinrichtung selbst. Diese wiederum hat generell zwei Teile, den Betätiger und den Positionsschalter. Die Benennung wird unabhängig von der Bauart verwendet. Die Auswahl eines geeigneten Schutztürschalters lässt sich mit einem Ablaufdiagramm sehr gut darstellen. Innerhalb des Diagramms findet sich ein Verweis auf den jeweiligen Abschnitt in der Norm.
Elektrische Gefahren bei Verwendung von Arbeitsmitteln
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist für jede Elektrofachkraft eine praxisbewährte Rechtsgrundlage bezüglich elektrischer Gefahren bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.