Schmersal bietet am 13. September ein kostenloses Webinar zum Thema ‚Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Pflicht oder Kür?‘ an. Das Web-Seminar soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vermitteln, welche Anforderungen bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV für Maschinen zu berücksichtigen sind, die allgemeine Vorgehensweise vorstellen und aus der BetrSichV resultierende Verpflichtungen aufzeigen, die ein Maschinenbetreiber entsprechend dem aktuellen Stand der Technik umzusetzen hat. Die Referenten sind Benjamin Günnel, Safety Consultant im Tec.nicum (Wuppertal) und Jürgen Heimann, Dozent für Arbeitsschutz und Produktsicherheit im Tec.nicum (Kirkel-Limbach) der Schmersal Gruppe.
Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist eine Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG). Es geht dabei um eine systematische Analyse der Arbeitsbedingungen und eine Bewertung von potenziellen Gefahren für die Beschäftigten. Die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV ist jedoch nicht nur eine gesetzliche Forderung, sie liegt vielmehr im Interesse des Unternehmens: Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung können präventive Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sinnvoll abgeleitet und so Kosten im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen vermieden werden. Dabei ist es das Ziel der Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitsumgebung für die Beschäftigten möglichst sicher zu gestalten und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen regelmäßig anhand des Stands der Technik zu überprüfen.