Nahezu alle Maschinen und Anlagen in Presswerken werden nach der Maschinenrichtlinie 98/37/EG, Anhang IV als Maschinen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial eingestuft. Eine Anforderung, die für Konstrukteure und Planer nicht immer leicht zu bewältigen ist, insbesondere dann, wenn Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen anstehen.