Immer die Lizenz prüfen

Genau geschaut bei Open-Source-Software

Im Gegensatz zu kommerziellen Softwareprodukten ist Open-Source-Software (OSS) frei verfügbar. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen die Software ungefragt einsetzen dürfen. Auch bei OSS legt der Urheber per Lizenz fest, wie mit seinem Produkt zu verfahren ist und ob beispielsweise der Quellcode verändert werden darf. Es gilt also, die entsprechende Lizenz genau zu prüfen.

Einsatz aus Routine

Tatsächlich kommt OSS in vielen Projekten ganz selbstverständlich zum Einsatz – etwa bei Linux, Logging-Frameworks oder im Embedded-Bereich STL für C++. Der Einsatz resultiert dabei oft daraus, dass kein vergleichbares kommerzielles Produkt am Markt verfügbar ist oder dass die Softwareentwickler über mehrere Projekte hinweg mit der OSS vertraut sind und nun immer wieder darauf zurückgreifen. Üblicherweise achten die Projektverantwortlichen in solch einem Fall schon auf die Lizenzierung der OSS, dokumentieren auch korrekt und informieren bei der Auslieferung den Kunden über verwendete OSS sowie deren Lizenz. Probleme lauern in der Praxis darin, dass innerhalb eines Projekts möglicherweise mehr als nur eine OSS-Lizenz verwendet wird. Jede einzelne Lizenz wäre für den Einsatz in proprietärer Software unbedenklich. Die Kombination mehrerer Lizenzen kann aber dazu führen, dass die eine die andere ausschließt. „Wichtig ist zum einem der routinierte Umgang mit Open-Source-Software“, so Turk. Zum anderen sei größte Sorgfalt unerlässlich. Turk veranlasst daher für jede neue Lizenzkombination eine Überprüfung durch Fachjuristen. So können der rechtssichere Einsatz von OSS sichergestelllt und dessen Vorteile erschlossen werden

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