Geplante Instandhaltungsmaßnahmen werden in der Regel durchgeführt, wenn am wenigsten Produktionsausfall durch den Anlagenstillstand entsteht: am Wochenende oder in der Nacht. Eine Störung, also ein ungeplanter Anlagenstillstand, liegt meist während der Produktionszeiten vor und muss in der Regel unter großem Zeitdruck beseitigt werden. „Für diese komplexen Tätigkeiten, die oft nicht vorhergesehen werden können, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ist nicht einfach“, sagt BGHM-Experte Andreas Köster. Als Grundlage hilft es, sichere Arbeitsverfahren für den Störungsfall festzulegen und die Beschäftigten darin zu schulen. Ebenfalls denkbar ist es, für die wichtigsten Maschinen Störungsszenarien zu entwickeln, in einer Gefährdungsbeurteilung zu behandeln und anschließend zu üben. Instandhaltungsarbeiten werden zudem sicherer, wenn gewisse Grundlagen für sichere und gesunde Arbeit im Betrieb selbstverständlich sind. Auch die Einführung von Sicherheitschecklisten trägt dazu bei. Sie sind hilfreich, um Beschäftigte für Gefahrensituationen zu sensibilisieren und in einer sicherheitsbewussten Arbeitsweise zu bestärken. Sie unterstützen dabei, gefährliche Situationen zu analysieren und notwendige Maßnahmen für die Sicherheit zu definieren. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ersetzen sie jedoch nicht.
Gefährdungsbeurteilung für präventive Instandhaltung
Am sichersten ist es natürlich, wenn es erst gar nicht zu ungeplanten Ausfällen kommt. Dies ist mit einer präventiven Instandhaltung möglich. Bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für diese geplanten Maßnahmen können Verantwortliche auf Informationen zurückgreifen, die sie aus Wartungsplänen oder der Betriebs- oder Wartungsanleitung des Herstellers entnehmen. BGHM-Fachmann Andreas Köster sagt: „Auch der Austausch mit den Beschäftigten, die regelmäßig mit der Maschine arbeiten, ist in der Regel hilfreich. Sie kennen die potenziellen Gefahren und die Besonderheiten der Anlage meist sehr gut.“
Sicher arbeiten mit STOP-Prinzip und 4-Rang-Methode
In jeder Gefährdungsbeurteilung müssen auf Basis der erkannten Gefährdungen entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Bei der Auswahl dieser Maßnahmen sollte immer auf die Wirksamkeit geachtet werden, deren Reihenfolge sich mit dem Begriff ‚STOP‘ – Substitution, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, personenbezogene Maßnahmen – gut merken lässt: Technische Schutzmaßnahmen sind beispielsweise vor organisatorischen anzuwenden. Persönliche Schutzmaßnahmen wie etwa Persönliche Schutzausrüstung sollten das letzte Mittel der Wahl sein. Eine wirksame Strategie, um Gefahren durch laufende Maschinen und Anlagen zu minimieren, ist die 4-Rang-Methode, die die BGHM in einer Publikation aus der Reihe „Arbeitsschutz Kompakt“ übersichtlich beschreibt. Sie definiert vier Schutzstufen. Mit den Rangstufen steigt das Unfallrisiko. Während in Rang 1 die Maschine abgeschaltet sowie gegen Wiedereinschalten gesichert wird und potenziell gefährliche Restenergien abgebaut werden, beinhaltet Rang 2 Sicherheitsmaßnahmen für den Fall, dass die Maschine für die Störungssuche laufen muss. Dazu zählt die Verwendung von Schutzeinrichtungen wie Sichtfenster und Lichtschranken. Wenn eine solche Störungssuche aus der Entfernung keinen Erfolg verspricht, tritt Rang 3 in Kraft: Dieser beinhaltet zusätzliche Maßnahmen, die entweder das Eingreifen in die Gefahrstelle entbehrlich machen, das zufällige Erreichen benachbarter Gefahrstellen erschweren, die Geschwindigkeiten herabsetzen oder das schnelle Stillsetzen ermöglichen. Ein Beispiel ist die Nutzung eines Zustimmtasters, über den der Beschäftigte dem Weiterlaufen der Maschine durch Gedrückthalten aktiv zustimmt. Ist Letzteres nicht möglich, wird Rang 4 aktiviert, der auf besonderen Schutzmaßnahmen basiert: Hierbei wird die Sicherheit unter anderem durch Sicherungsposten sowie speziell geschultes, erfahrenes Personal gewährleistet. Dieser Rang wird nur in absoluten Ausnahmefällen angewandt. Grundsätzlich sollte immer der sicherste mögliche Rang gewählt werden.
Zum Thema Instandhaltung bietet die BGHM verschiedene Materialien an, zum Beispiel die DGUV-Information 209-015 „Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen“, die DGUV-Information 209-070 „Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung“, die Arbeitsschutz Kompakt Nr. 131 sowie verschiedene Seminare. Interessierte finden dies unter bghm.de, Webcode 3603.