Neue Richtlinie VDI2166 Blatt 6

Planungshilfe für E-Ladestationen in Gebäuden

Elektrofahrzeuge, elektrisch ladbare Hybridfahrzeuge und ganz oder unterstützend elektrisch angetriebene Zweiräder gehören mittlerweile zum festen Bestandteil auf unseren Straßen.

 (Bild: Ralf Wagner)
(Bild: Ralf Wagner)

Um die Attraktivität und die Anzahl der E-Fahrzeuge zu steigern, ist es zwingend notwendig, städteplanerische Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt vor allem eine ausgereifte Infrastruktur zum Laden der Fahrzeuge. Die neue Richtlinie VDI2166 Blatt 2 widmet sich der Schaffung von Ladeplätzen für die E-Mobilität an Gebäuden und der konkreten Ausstattung und Ausgestaltung der Ladeplätze. Sie beschreibt, welche Form von Ladeplatz an welchem Gebäude passend ist. Verschiedene Gebäudetypen erfordern unterschiedliche Ausführungen oder Ausstattungen. Hierzu zählen Wohngebäude mit Privatparkplätzen, wie Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Einzel- und Sammelgaragen und Fahrradabstellräume, sowie Verkaufsstellen wie Läden, Kaufhäuser und Einkaufszentren, bei denen Parkplätze für Kunden angeschlossen sind. Auch Arbeitsstätten mit Mitarbeiter- bzw. Besucherparkplätzen, öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie. VDI2166 Blatt 2 gibt Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen. Dazu zählen Pkw und zweirädrige Fahrzeuge sowohl mit entnehmbarer und nicht entnehmbarer Batterie. Das neue Blatt 2 versteht sich als Ergänzung zur VDI2050 Blatt 5 ‚Anforderungen an Technikzentralen – Elektrotechnik‘, in dem die Anforderungen der Elektromobilität noch nicht erfasst sind.

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