Für die Auswahl einer geeigneten Zuhaltung muss nun ausgewählt werden, ob die Zuhaltung eine zusätzliche manuelle Möglichkeit zur Entsperrung bei Energieausfall oder aber damit eine eventuell eingesperrte Person von innen die Tür öffnen kann. Folgende Entriegelungsmöglichkeiten sieht die Norm vor:
Hilfsentriegelung
Eine Hilfsentriegelung ist keine Sicherheitsfunktion. Sie dient dazu, dass bei Spannungsausfall ein Zugang zur Maschine möglich ist. Die Hilfsentriegelung muss gegen Missbrauch gesichert sein, z.B. durch eine Plombe oder durch Verlackung. Die meisten Zuhaltungen von Euchner sind bereits so vorbereitet.
Fluchtentriegelung
Eine Fluchtentriegelung ist keine Sicherheitsfunktion. Sie sorgt dafür, dass sich eventuell eingeschlossene Personen aus dem Maschinenbereich selbstständig befreien können. Diese Anforderung kommt nicht aus der EN ISO14119, sondern aus der Maschinenrichtlinie. Eine Fluchtentriegelung muss so angebracht werden, dass sie von außen nicht erreicht werden kann.
Notentsperrung
Die Notentsperrung, ebenfalls keine Sicherheitsfunktion, dient dazu, dass im Notfall der Gefahrenbereich in einer Maschine schnell erreichbar ist. Ein Beispiel hierzu ist, dass ein Brand in der Anlage ausbricht und schnell gelöscht werden muss. In diesem Fall ist der Zugang ohne Werkzeug möglich. Zum Zurückstellen der Notentriegelung muss ein Werkzeug oder Ähnliches zum Einsatz kommen. Mit einer Notentsperrung kann in fast allen Fällen das Ruhestromprinzip für den Zuhaltemagneten auch dann Anwendung finden, wenn ein schneller Zugang zur Maschine von außen gewährleistet sein muss. Die Anwendung einer Entriegelungsmöglichkeit ist nicht vorgeschrieben. Die Notwendigkeit zur Verwendung einer optionalen Entriegelung ergibt sich immer nur aus dem jeweiligen Anwendungsfall. Technisch können sowohl Fluchtentriegelung, als auch Notentsperrung nahezu beliebig ausgeführt sein. Die EN ISO14119 fordert bei beiden nur, dass sie ohne Hilfsmittel und auf einfache Weise zu betätigen sind.