
Viele Maschinen sind geschlossene, vollautomatische Systeme. Um Produkte sicher in und aus dem Gefahrenbereich zu transportieren, werden bei größeren Öffnungen berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen eingesetzt, die durch Sicherheitsfunktionen gesteuert werden müssen. Dabei muss verhindert werden, dass Personen unbemerkt durch diese Öffnungen gelangen. Eine gängige Absicherungsmethode ist das Überbrücken oder Ausblenden des BWS-Systems – das sogenannte Muting.
Die DIN EN 415-10:2014 (Abschnitt 5.2.1.4) definiert Anforderungen an die Funktion solcher Systeme – wie im folgenden Auszug beschrieben:
a) Die Überbrückung muss zeitlich begrenzt sein, so dass nur das Produkt den Erfassungsbereich durchlaufen kann.
b) Die Sensor-Konfiguration muss zwischen Personen und Material unterscheiden können.
c) Alle Überbrückungsfunktionen müssen denselben Performance-Level (PL) erfüllen.
d) Innerhalb des überbrückten Bereichs darf sich keine betriebsbedingte Wartestellung für ein Produkt befinden.
- DIN EN 415-1:2014 :Terminologie und Klassifikation von Verpackungsmaschinen und zugehörigen Ausrüstungen
- DIN EN 415-3:1999+A1:2009: Form-, Füll- und Verschließmaschinen
- DIN EN 415-5:2006: Einschlagmaschinen
- DIN EN 415-6:2013: Paletteneinschlagmaschinen
- DIN EN 415-7:2006+A1:2008 Sammelpackmaschinen
- DIN EN 415-8:2008: Umreifungsmaschinen
- DIN EN 415-9:2009: Verfahren zur Geräuschmessung bei Verpackungsmaschinen, Verpackungslinien und Hilfseinrichtungen – Genauigkeitsklassen 2 und 3
- DIN EN 415-10:2014: Allgemeine Anforderungen
Bei Details verweist die DIN EN 415-10:2014 auf die DIN EN IEC62046:2019.
Abschnitt 5.5.3 fordert, dass die Überbrückungsfunktion automatisch ein- und ausgeschaltet wird – z.?B. durch passend ausgewählte und platzierte Sensoren oder sichere Steuersignale. Fehlerhafte Signale, Abläufe oder Zeitfolgen dürfen keinen Überbrückungszustand auslösen.
Der Steuerkreis für die Überbrückung muss ein geeignetes Sicherheitsniveau (SIL oder PL gemäß DIN EN 62061:2016 oder DIN EN 13849-1:2016) erfüllen.
Während des Mutings muss die Maschinensicherheit anderweitig gewährleistet sein, z.B. durch ausreichende Seitenabstände und eine Mindestladungshöhe von 900mm. Ist dies nicht möglich, können alternative Lösungen wie Schleusen eingesetzt werden.
Muting-Systeme mit zwei Strahlen werden häufig zum sicheren Ein- und Ausschleusen von Materialien verwendet, entweder in L- (nur Auslauf) oder T-Konfiguration (Ein- und Auslauf). Bei L müssen beide Sensoren im Gefahrenbereich liegen und innerhalb einer definierten Zeit aktiviert sein. Die Muting-Funktion endet spätestens vier Sekunden nach Verlassen des ersten Sensors, gegebenenfalls mit zusätzlichem Sicherheitsabstand (d8). Bei T liegt der Strahlenkreuzungspunkt im Gefahrenbereich und nahe der BWS (≤ 200mm), der Abstand zwischen Ladung und Schutzeinrichtung darf 200mm nicht überschreiten. Bei Quetschgefahr empfiehlt die DIN EN 349:2008 500mm Mindestabstand.
Vier-Strahlen-Systeme in T-Konfiguration sollten die Sensoren ebenfalls nah an der BWS (< 200mm) platzieren. Abstände zwischen Sensoren sind einzuhalten: S1–S4 > 500mm, S1–S2 und S3–S4 > 250mm. Auch hier gilt der maximale Abstand von 200mm zwischen Ladung und Schutzeinrichtung sowie der empfohlene 500mm Mindestabstand bei Quetschgefahr.
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